Konsolidierung und Konzernabschluss mit Beispielen verstehen
Dieser Artikel ist eine einfache und schnelle Einführung in die Konsolidierungspraxis im Rahmen der Konzernrechnungslegung. Es werden die Prinzipen der Konsolidierung anhand gut nachvollziehbarer und in sich abgeschlossener Beispiele erläutert. Es geht in diesem Artikel weniger um bestimmte Rechnungslegungsvorschriften nach HGB oder IFRS. Willst du mehr zum Thema Konsolidierung und Konzernabschluss lernen, schau dir gerne unsere Seminare zur Konzernrechnungslegung oder IFRS an.
Konzernabschluss: Wozu braucht es das?
Ein Konzern entsteht durch die Verbindung rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit. Entscheidendes Merkmal ist dabei die einheitliche Leitung durch ein herrschendes Unternehmen. In der Praxis kann ein Konzern aus mehreren hundert Unternehmen (Einzelgesellschaften) bestehen. Ein Beispiel hierfür ist die Thyssenkrupp AG. Mit Stichtag 30.09.2023 bestand der Thyssenkrupp-Konzern aus 320 (siehe Geschäftsbericht auf S. 204) Unternehmen und Beteiligungen unter faktisch einheitlicher Leitung durch die Thyssenkrupp AG.
Will man nun als Abschlussadressat (zum Beispiel: Aktionär, Vorstand, Arbeitnehmer oder Bank) die Thyssenkrupp AG als gesamtes beurteilen, z.B. in Bezug auf finanzielle Entwicklung oder Bonität, haben die Einzelabschlüsse der 320 Unternehmen und Beteiligungen kaum eine Aussagekraft. Davon abgesehen erscheint es, hinsichtlich Zeitaufwand, nicht sinnvoll 320 Jahresabschlüsse zu analysieren. Eine sinnvolle Aussage zur wirtschaftlichen Lage der Thyssenkrupp AG kann nur durch einen gemeinsamen Abschluss aller 320 Unternehmen und Beteiligungen erfolgen. Dieser gemeinsame Abschluss wird erstellt als wären die einzelnen Unternehmen und Beteiligungen im Konzernverbund nicht rechtlich selbständig, sondern Betriebsstätten eines einzigen rechtlich selbständigen Unternehmens.
Durch diese Zusammenfassung wird es möglich auch riesige Unternehmensverbünde bestehend aus hunderten Gesellschaften mit überschaubaren Mitteln zu analysieren und deren wirtschaftliche Lage zu beurteilen. Die vornehmliche Aufgabe des Konzernabschlusses ist somit die Zurverfügungstellung von Informationen.
Der Konzernabschluss hat eine Informationsfunktion. Durch Konsolidierung der Einzelabschlüsse der Unternehmen und Beteiligungen im Konzernverbund vermittelt er einen Eindruck von der finanziellen und wirtschaftlichen Verfassung des Konzerns.
Konsolidierung: Was ist das?
Wir haben bisher gelernt: Der Konzernabschluss leitet sich aus den Einzelabschlüssen der Unternehmen und Beteiligungen im Konzernverbund ab. Allerdings erfolgt die Erstellung des Konzernabschlusses nicht durch einfache Addition der jeweiligen Bestandteile der Einzelabschlüsse. Vielmehr ist es notwendig das die einzelnen Posten der Jahresabschlüsse aufgerechnet (=konsolidiert) werden und somit eine konsolidierter Jahresabschluss entsteht (konsolidierter Jahresabschluss = Konzernabschluss).
Ein Verzicht auf die Konsolidierung könnte, zum Beispiel, zur Folge haben, dass Abschlussadressaten das Vermögen des Konzerns überschätzen. Das lässt sich leicht an folgendem Beispiel zeigen: Ein Mutterunternehmen MU hält eine 100% Beteiligung an einem Tochterunternehmen TU. Das Tochterunternehmen TU verfügt über einen einen Bestand von 10 LKWs im Gesamtwert von 1.000.000 Euro. Das Mutterunternehmen MU verfügt über 5 eigene LKWs im Gesamtwert von 500.000 Euro. Die Bilanzen der beiden Unternehmen sind nachfolgend dargestellt:
Wie hoch ist das Vermögen des Konzerns (TU + MU)? Das Vermögen des Konzerns beträgt 1.500.000 Euro und besteht aus 15 LKWs. Alles kein Problem! Dazu braucht man keine Konsolidierung und keinen Konzernabschluss. Betrachtet man nun unten die Summenbilanz (Addition von TU und MU) ergibt sich ein Konzernvermögen von 2.500.000 Euro. Was?
Woher kommt die Differenz von 1.000.000 Euro? Das Mutterunternehmen MU hält Anteile an dem Tochterunternehmen TU und stellt dem Tochterunternehmen TU Eigenkapital zur Verfügung. Betrachtet man die beiden Unternehmen TU und MU allerdings als ein einziges Unternehmen, stellt man fest, dass sich ein Unternehmen nicht selbst Eigenkapital oder Darlehen gewähren kann. Im Konzernabschluss dürfen daher weder die Beteiligung am Tochterunternehmen TU noch das Eigenkapital, das auf Tochterunternehmen TU entfällt, ausgewiesen werden. Dementsprechend wird die Beteiligung an Tochterunternehmen TU mit dem darauf entfallenden Eigenkapital aufgerechnet. Dieser Vorgang wird als Konsolidierung bezeichnet.
Wir halten fest: Nur eine konsolidierte Konzernbilanz ist in der Lage wirtschaftlich unsinnige Doppelzählungen zu vermeiden. Die Konsolidierung folgt dem Ziel, die wirtschaftliche Einheit des Konzerns so zu behandeln, als wären alle Unternehmen und Beteiligungen innerhalb des Konzernverbunds ein einziges Unternehmen.
Vorbereitung der Konsolidierung
Um von Einzelabschlüssen zu einem Konzernabschluss zu kommen sind neben Konsolidierungen auch vielfältige Vorbereitungshandlungen notwendig (die aus didaktischen Gründen in diesem Artikel nur kurz angeschnitten werden). Es sind grundsätzlich die folgenden Schritte notwendig:
- Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 HGB
- Sitz des Mutterunternehmens in Deutschland
- Erfüllung der Größenkriterien nach $ 293 HGB
- Besitz einer (Mehrheits-)Beteiligung am Tochterunternehmen
- Einheitliche Leitung durch Mutterunternehmen
- Konsolidierungskreis
- Konsolidierungskreis sind vereinfacht die Einzelunternehmen die in den Konzernabschluss mit einbezogen werden müssen.
- Nach IAS 27.12 sind in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens alle untergeordneten Unternehmen einzubeziehen, unabhängig davon wo diese ihren Sitz haben.
- Konsolidierungsmethoden
- Art und Umfang der Konsolidierungsmaßnahmen hängt von der Höhe der jeweiligen Unternehmensbeteiligung ab.
- Vollkonsolidierung: Wenn beherrschender Einfluss des Mutterunternehmen über das Tochterunternehmen.
- Quotenkonsolidierung: Bei Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlicher Leitung.
- Handelsbilanz II
- Die Einzelabschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen sind vor Konsolidierung zunächst zu vereinheitlichen. Die an einheitliche Grundsätze angepasste Bilanz wird als Handelsbilanz II bezeichnet. Die Handelsbilanz II beinhaltet auch eine eine Passung der Gewinn- und Verlustrechnung.
- Folgende Themen müssen bei der Erstellung einer Handelsbilanz II bedacht werden:
- Einheitliche Rechnungslegungsvorschriften vereinheitlichen (v.a. bei international aufgestellten Konzernen)
- Einheitlicher Abschlussstichtag
- Einheitlichkeit der Währung
Konsolidierungsschritte: Vom Einzelabschluss zum Konzernabschluss
Mehr zu den Konsolidierungshandlungen findet sich in den nachfolgenden Abschnitten, dort jeweils auch Beispielen. Es müssen bei der Erstellung des Konzernabschlusses regelmäßig die folgenden vier Konsolidierungsschritte erledigt werden:
- Kapitalkonsolidierung: Aufrechnung des Buchwerts von Beteiligungen bei der Muttergesellschaft gegen entsprechende Anteile des Eigenkapitals bei den Tochtergesellschaften.
- Schuldenkonsolidierung: Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen.
- Zwischenergebniseliminierung: Eliminierung von Gewinnen und Verlusten aus Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzerngesellschaften.
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung: Aufrechnung von Aufwand und Ertrag aus Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzerngesellschaften.
Kapitalkonsolidierung ohne Goodwill
Ausgangspunkt ist der Erwerb einer 100% Beteiligung des Mutterunternehmens MU an dem Tochterunternehmen TU. Es muss die Erstkonsolidierung durchgeführt werden. Erstkonsolidierung ist die Konsolidierung in der Periode des Beteiligungserwerbes. Die beiden Ausgangsbilanzen der Unternehmen sind nachfolgend dargestellt:
Der in diesem Beispiel dargestellte Beteiligungserwerb ist ein sogenannter Erwerb ohne Wertdifferenz. Davon spricht man, wenn der Wert des Eigenkapital (in Höhe von 500.000 Euro) vom gekauften Unternehmen (Tochterunternehmen TU) exakt den Anschaffungskosten entspricht (hier abgebildet durch den Posten Beteiligung in Höhe von 500.000 Euro in der Bilanz des Mutterunternehmens MU).
In der nachfolgenden Tabelle sind links jeweils die beiden Handelsbilanzen II vom Tochterunternehmen TU und Mutterunternehmen MU abgebildet. Eine bloße Addition der Handelsbilanzen II würde zu einer Doppelzählung von Beteiligung und Aktiva des Tochterunternehmens TU führen. Bei der Kapitalkonsolidierung wird daher der Buchwert der Beteiligung in der Bilanz vom Mutterunternehmen MU gegen das Eigenkapital vom Tochterunternehmen TU verrechnet. In der wirtschaftlichen Einheit des Konzern ist die Beteiligung gegenstandslos, weil die einzelnen Aktiva des Tochterunternehmens TU in die Bilanz des Mutterunternehmens MU übernommen werden.
Kapitalkonsolidierung ohne Goodwill – Minderheit
Ist ein Mutterunternehmen nicht zu 100% an einem Tochterunternehmen beteiligt, sondern nur mit einem Anteil von z.B. 60%, werden die Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens dennoch zu 100% im Konzernabschluss erfasst. Es wird angenommen, dass die Minderheitsbeteiligten des Tochterunternehmens TU eine Beteiligung an der wirtschaftlichen Einheit „Konzern” halten. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung von 300 (500 x 60%) in der Bilanz des Mutterunternehmens MU mit dem Eigenkapital des Tochterunternehmens TU von 500 aufgerechnet. Die sich ergebende Differenz von 200 (500 x 40%) ist der Anteil der Minderheitsbeteiligten am Eigenkapital des Tochterunternehmens TU.
Der Posten Minderheiten wird in der Konzernbilanz als gesonderter Bilanzposten getrennt vom Eigenkapital ausgewiesen. Durch diese Vorgehensweise wird im Konzernabschluss den Konzerngesellschaftern gezeigt, dass sie wegen der Abhängigkeit des Tochterunternehmens über die gesamten Vermögensgegenstände und Schulden des Konzerns verfügen können. Aber ein Anteil des wirtschaftlichen Erfolgs des Konzerns den Minderheitsbeteiligten des Tochterunternehmens TU zusteht.
Kapitalkonsolidierung mit Goodwill
Das nachfolgend dargestellte Beispiel ist ein sogenannter Erwerb mit Wertdifferenz. Davon spricht man, wenn die die Anschaffungskosten nicht dem Wert des Eigenkapitals entsprechen. Es ergibt sich dadurch ein Unterschiedsbetrag (Geschäfts- und Firmenwert):
- Sind die Anschaffungskosten der Beteiligung höher als das Eigenkapital des zu erwerbenden Unternehmens, geht der Käufer davon aus, das dass zu erwerbende Unternehmen über Wertgegenstände außerhalb der Bilanz verfügt (z.B. Mitarbeiterstamm oder Marke). In diesem Fall entsteht ein sogenannter Goodwill.
- Sind die Anschaffungskosten der Beteiligung niedriger als das Eigenkapital des zu erwerbenden Unternehmens, wird der Unterschiedsbetrag als Badwill bezeichnet.
Beispiel Kapitalkonsolidierung mit Goodwill: Das Mutterunternehmen MU erwirbt eine 100% Beteiligung am Tochterunternehmen TU. Die Anschaffungskosten betragen 700. Die Vermögensgegenstände stehen jeweils zu ihrem Zeitwert in den Bilanzen.
Die bei der Aufrechnung des Beteiligungswertes und des Eigenkapitals des Tochterunternehmens entstehende Differenz von 200.000 Euro (Goodwill) wird in der Konzernbilanz auf der Aktivseite als positiver Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen.
Schuldenkonsolidierung
Die Schuldenkonsolidierung soll dazu dienen, die internen Schuldbeziehungen, welche z.B. durch Darlehensgewährung oder Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernunternehmen entstehen, zu eliminieren. Aus Sicht der wirtschaftlichen Einheit können Schuldbeziehungen nur mit konzernexternen Schuldnern oder Gläubigern bestehen. Würden konzerninterne Schuldbeziehungen nicht gegeneinander aufgerechnet, käme es zu Doppelzählungen. Grundsätzlich sind deshalb die Beträge von konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufzurechnen.
Beispiel Schuldenkonsolidierung: Das Mutterunternehmen MU ist am Tochterunternehmen TU zu 100% beteiligt. Das Mutterunternehmen MU hat dem Tochterunternehmen TU ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro gewährt.
Die Darlehensforderung vom Mutterunternehmen MU ist gegen die Darlehensverbindlichkeit vom Tochterunternehmen TU aufzurechnen. Dem Konzern steht demnach kein Fremdkapital zur Verfügung, da das beim Tochterunternehmen TU ausgewiesene Fremdkapital aus einer konzerninternen Schuldbeziehung stammt.
Zwischenergebniseliminierung
Bestehen zwischen Konzernunternehmen Lieferbeziehungen, sind aus der Leistungsbeziehung möglicherweise entstandene Ergebnisauswirkungen zu korrigieren. Grundregel: Aus einer konzerninternen Leistungsbeziehung kann sich, aus Sicht des Konzerns, weder ein Gewinn noch ein Verlust ergeben. Es sind bei der Aufstellung der Konzernbilanz Bilanzposten, deren Bewertung auf konzerninternen Anschaffungskosten basieren, zu korrigieren. Die Zwischenergebniseliminierung umfasst somit alle Konsolidierungsmaßnahmen, die aufgrund von Lieferbeziehungen zwischen Konzernunternehmen bei der Aufstellung der Konzernbilanz notwendig sind.
Von einem Zwischenergebnis spricht man, wenn in bei einer konzerninternen Lieferbeziehung ein Vermögensgegenstand zu einem höheren oder niedrigeren Preis veräußert wird, als es seinen Konzernanschaffungs- bzw. Konzernherstellungskosten (AHK) entspricht. Der Wertansatz eines auf Basis der höheren oder niedrigeren Anschaffungskosten bilanzierten Vermögensgegenstands ist so zu korrigieren, dass dieser den eigentlichen (Konzern-)Anschaffungs- oder Herstellungskosten entspricht.
Beispiel Zwischenergebniseliminierung: Das Mutterunternehmen MU ist an dem Tochterunternehmen TU zu 100% beteiligt. Tochterunternehmen TU verkauft an Mutterunternehmen MU eine Maschine zum Preis von 50.000 Euro auf Ziel. Die Anschaffungskosten für das Mutterunternehmen MU betragen 50.000 Euro, die Herstellungskosten beim Tochterunternehmen betragen 35.000 Euro.
Weil das Tochterunternehmen TU die Maschine zu 50.000 Euro an das Mutterunternehmen MU verkaufte, obwohl die Herstellungskosten nur 35.000 Euro betrugen ist im Einzelabschluss des Tochterunternehmens TU ein konzerninterner Gewinn von 15.000 Euro entstanden. In der Konsolidierungsspalte für die Zwischengewinneliminierung wird dieser Zwischengewinn in Höhe von 15.000 Euro gegen den Bilanzansatz der Maschine beim Mutterunternehmen MU aufgerechnet. Somit verringert sich der Konzerngewinn auf null und die Maschine steht zu Konzernherstellungskosten von 35.000 Euro in der Konzernbilanz.
Grundsätzlich gilt, dass der Konzern aufgrund einer Lieferbeziehung erst dann ein Ergebnis ausweisen kann, wenn eine Lieferung an einen konzernexternen Abnehmer erfolgt ist. Würde das Mutterunternehmen MU die Maschine nicht selbst nutzen, sondern in der gleichen Periode einem Konzernexternen zum Preis von 40.000 Euro verkaufen, muss ein Konzerngewinn von 5.000 Euro entstehen, welcher sich aus einem Gewinn beim Tochterunternehmen von 15.000 Euro und einem Verlust beim Mutterunternehmen MU von minus 10.000 Euro zusammensetzt.
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Alle bisher beschriebenen Konsolidierungsschritte spielen sich in der Bilanz ab. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses benötigt es auch eine Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung muss ebenfalls konsolidiert werden, damit die Ertragslage des Konzerns nicht verzerrt dargestellt wird. Denn auch hier würde eine bloße Addition der Gewinn- und Verlustrechnungen der Einzelgesellschaften zu Doppelzählungen führen. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind insbesondere die folgenden Sachverhalte zu beachten:
- Konsolidierung von Konzerninnenumsätzen
- Konsolidierung sonstiger betrieblicher Erträge und sonstiger betrieblicher Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (z. B. Vermietung zwischen Konzernunternehmen oder Erbringung von Dienstleistungen innerhalb des Konzerns)
- die Konsolidierung von Erträgen aus Beteiligungen (z. B. Konsolidierung von Dividenden oder Ergebnisabführungen bei Vorhandensein eines Gewinnabführungsvertrags)
- die Konsolidierung von Zinsaufwendungen und -erträgen zwischen Konzernunternehmen.
Weitergehende Informationen und Quellen
- Schulungsangebot Konzernrechnungslegung und Konsolidierung von Finance Smash
- Sehr gute und schnelle Einführung zum Thema Konzernrechnungslegung und Quelle für diesen Artikel: Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 23. Auflage, München, 2008, Seite 868ff.
- Einstieg in die Konzernrechnungslegung und Quelle für diesen Artikel: Coenenberg et al: Einführung in das Rechnungswesen, 7. Auflage, Stuttgart, 2018, Seite 517ff.
Inhalte
- Konzernabschluss: Wozu braucht es das?
- Konsolidierung: Was ist das?
- Vorbereitung der Konsolidierung
- Konsolidierungsschritte: Vom Einzelabschluss zum Konzernabschluss
- Kapitalkonsolidierung ohne Goodwill
- Kapitalkonsolidierung ohne Goodwill – Minderheit
- Kapitalkonsolidierung mit Goodwill
- Schuldenkonsolidierung
- Zwischenergebniseliminierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Weitergehende Informationen und Quellen